Betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung 2026
Die Kreishandwerkerschaft Kiel bietet auch im kommenden Jahr wieder die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung für Sie als Mitglied unserer Innung an.
Warum betriebliche Ersthelfer wichtig sind
Damit im Ernstfall schnell und richtig reagiert werden kann, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend qualifizierte Ersthelfer zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach § 26 Abs. 1 der UVV „Grundsätze der Prävention“ und hängt von der Mitarbeiterzahl ab:
- 2 bis 20 Beschäftigte: mindestens ein Ersthelfer
- Ab 20 Beschäftigten: eine festgelegte Quote je nach Wirtschaftszweig
Die Teilnahme an einer betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung ist Pflicht und hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Inhalte der Ausbildung
Die Teilnehmenden erhalten eine umfassende Einführung in die wichtigsten Maßnahmen der Ersten Hilfe. Im Mittelpunkt steht das ABC der lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Dauer der Kurse
Jeder Kurs umfasst 9 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zuzüglich Pausen.
Veranstalter und Veranstaltungsort
Die Schulungen finden in Kooperation mit der
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Waitzstraße 44a
24105 Kiel
statt.
Zielgruppe
Betriebsinhaber/innen und Mitarbeiter/innen der Innungen, die der Kreishandwerkerschaft Kiel angeschlossen sind.
Kosten
Die Kursgebühren werden in der Regel von den jeweiligen Berufsgenossenschaften übernommen. Weitere Kosten wie Entgeltfortzahlung oder Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber.
Abschluss
Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Anmeldung
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Rückfragen
Für Fragen zu Terminen oder Inhalten steht Ihnen Frau Tanja Bruhn von der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. gerne zur Verfügung:
Telefon: 0431 / 57924-245
E-Mail: ausbildung.kiel@johanniter.de
